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Lexikon - Unfallrente

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Unfallrente

Nach einem Unfall mit dauernder Invalidität und einem Invaliditätsgrad bei den meisten Tarifen von mindestens 50 Prozent wird die vereinbarte volle Unfallrente lebenslang gezahlt.

Die Unfallrente deckt beispielsweise folgende Kosten ab, die aufgrund eines Unfalls dann fehlen:

  • den Verlust des Einkommens nach einem Unfall bzw. die finanziellen Einbußen durch die Verminderung der Arbeitskraft
  • die höhere Kostenbelastung im täglichen Leben nach einem Unfall
  • als finanzielle Sicherheit für den Invaliditätsfall
Die Versicherungssumme sollte auf jeden Fall nicht zu niedrig angesetzt werden.

In der Regel wird die Unfallrente nur in Verbindung mit einer Invaliditätsleistung angeboten, immer mehr Gesellschaften bieten die Unfallrente aber auch als eigenständigen Tarif an. 

Blindenrente
Unfallversicherung
Zahlung der Unfallrente ab Invaliditätsgrad

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